§ 1 Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermö
Artikel 1
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragstaat oder in beiden Vertragstaaten ansässig sind.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2018-07-01
Artikel 1
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragstaat oder in beiden Vertragstaaten ansässig sind.