Scheidemünzen zu 50 Schilling „100 Jahre · Scheidemünzen zu 50 Schilling „100 Jahre Donauwalzer“
§ 2 Scheidemünzen zu 50 Schilling „100 Jahre
Zum Außerkrafttreten vgl. § 20, Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988 .
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
Die eine Seite der Münze hat ein Brustbild des Geige spielenden Komponisten Johann Strauß, umgeben von der kreisförmigen Umschrift „100 Jahre Donauwalzer“, sowie die Jahreszahl „1967“ zu zeigen. Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „50“, darunter das Wort „Schilling“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „Republik Österreich“ zu zeigen. Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Fuenfzig Schilling“ zu tragen.
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Verweist auf
- Scheidemünzen zu 50 Schilling „100 Jahre Art. 20