Gewährung begünstigter Zollsätze (Rumäni · Gewährung begünstigter Zollsätze (Rumänien)
§ 2 Gewährung begünstigter Zollsätze (Rumäni
Artikel 2
Dieses Abkommen ist zu ratifizieren und tritt sechzig Tage nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.