§ 0 Abkommen zwischen Österreich und Malaysi
(Übersetzung)
ABKOMMEN zwischen dem BUNDESKANZLER DER REPUBLIK ÖSTERREICH und der REGIERUNG VON MALAYSIA über die GEWÄHRUNG EINES DARLEHENS IN DER HÖHE VON öS 18,5 MILLIONEN
StF: BGBl. Nr. 581/1976
Im Hinblick auf das Abkommen zwischen dem Bundeskanzler der Republik Österreich und der Regierung von Malaysia über die Erstellung einer Zweckmäßigkeitsstudie betreffend ein Eisen- und Stahlwerk in Malaysia sind der Bundeskanzler der Republik Österreich und die Regierung von Malaysia wie folgt übereingekommen:
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 7 am 24. Oktober 1976 in Kraft.