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Abkommen zwischen Österreich und Malaysi · Abkommen zwischen Österreich und Malaysia über die Gewährung eines Darlehens

§ 4 Abkommen zwischen Österreich und Malaysi

ARTIKEL 4

In KraftAmtlicher Text

Bei Fälligkeit gemäß Art. 2 und 3 haben Zahlungen im Rahmen der Verzinsung und der Kapitalrückzahlung bei der Oesterreichischen Nationalbank zugunsten der Republik Österreich in frei konvertierbaren Währungen zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung in einer anderen Währung als in österreichischen Schilling, so führt die Oesterreichische Nationalbank die Umwechslung in österreichische Schilling zum jeweiligen auf dem Wiener Markt geltenden Wechselkurs (Ankaufkurs) durch.