Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Aus · Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Australien)
§ 26 Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (AusDiplomaten und Konsularbeamte
Artikel 26
Dieses Abkommen berührt nicht die diplomatischen oder konsularischen Vorrechte nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder auf Grund besonderer internationaler Übereinkünfte.