Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

KommStG 1993 · Kommunalsteuergesetz 1993

§ 9 KommStG 1993Steuersatz

In KraftAmtlicher Text

Bezugszeitraum: ab 1. 1. 2002

§ 16 Abs. 6 idF BGBl. I Nr. 144/2001

Die Steuer beträgt 3% der Bemessungsgrundlage. Übersteigt bei einem Unternehmen die Bemessungsgrundlage im Kalendermonat nicht 1 460 Euro, wird von ihr 1 095 Euro abgezogen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2001-12-19