Finanzierung des Erwerbs der „Sammlung L · Finanzierung des Erwerbs der „Sammlung Leopold“
§ 2 Finanzierung des Erwerbs der „Sammlung L
Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, im Sinne von § 69 Abs. 3 letzter Halbsatz des Nationalbankgesetzes, BGBl. Nr. 50/1984 , in der Fassung BGBl. Nr. 697/1991 Zuwendungen zur Finanzierung des Erwerbes der Sammlung Leopold durch eine zu errichtende gemeinnützige Privatstiftung bis zur Höhe von 79 940 118 € (zuzüglich einer allfälligen angemessenen Wertsicherung, jedoch ohne Verzinsung) zu leisten, und zwar 54 504 626 € im Jahre 1994 und 25 435 491 € in den Jahren 2001 bis 2007.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2002-01-01
Verweist auf
- Finanzierung des Erwerbs der „Sammlung L Art. 69