Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

ZollR-DG · Zollrechts-Durchführungsgesetz

§ 119c ZollR-DGBetrieb und Nutzung des Zollinformationssystems

Unterabschnitt 4 Zollinformationssystem

In KraftAmtlicher Text

Das Zollinformationssystem umfasst folgende Kategorien von Daten:

1. Waren;

2. Transportmittel;

3. Unternehmen;

4. Personen;

5. Tendenzen bei Betrugspraktiken;

6. Verfügbarkeit von Sachkenntnis;

7. Zurückhaltung, Beschlagnahme oder Einziehung von Waren;

8. Zurückhaltung, Beschlagnahme oder Einziehung von Barmitteln.

Die Daten, die in die Kategorien Z 1 bis 8 eingegeben werden, werden mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen festgelegt.