Amtshilfe bei Zollzuwiderhandlungen (Ita · Amtshilfe bei Zollzuwiderhandlungen (Italien)
§ 15 Amtshilfe bei Zollzuwiderhandlungen (Ita
Artikel 15
Stellt eine Zollverwaltung ein Ersuchen um Amtshilfe und wäre sie nicht in der Lage, einem solchen zu entsprechen, so weist sie darauf in ihrem Ersuchen hin. Es steht der ersuchten Zollverwaltung frei, einem solchen Ersuchen zu entsprechen.