Zahlungs- und Warenaustauschabkommen - K · Zahlungs- und Warenaustauschabkommen - Kündigung
§ 0 Zahlungs- und Warenaustauschabkommen - K
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Kündigung des Notenwechsels zwischen der österreichischen Botschaft Rio de Janeiro und dem brasilianischen Außenministerium über den Abschluß eines Zahlungs- und Warenaustauschabkommens
StF: BGBl. Nr. 309/1996
Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
Verweist auf
- Zahlungs- und Warenaustauschabkommen - K Art. 2