Behälter-Pool-Übereinkommen · Behälter-Pool-Übereinkommen
§ 2 Behälter-Pool-ÜbereinkommenGegenstand
Artikel 2
Ziel dieses Übereinkommens ist, die gemeinsame Verwendung von Behältern durch die Mitglieder eines Pools auf Grundlage des Systems des Ersatzes durch äquivalente Waren zu erleichtern.