Euro-Anleihenumstellungsgesetz · Euro-Anleihenumstellungsgesetz
§ 2 Euro-Anleihenumstellungsgesetz
Jeder Emittent kann Anleihen auf die in diesem Gesetz genannte Weise von Schilling auf Euro umstellen. Das Kuratorengesetz findet bei Umstellungen nach diesem Bundesgesetz keine Anwendung.