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Eisenbahndurchgangsverkehr Strecke Mitte · Eisenbahndurchgangsverkehr Strecke Mittenwald-Griesen, Ehrwald-Vils (BRD)

§ 13 Eisenbahndurchgangsverkehr Strecke Mitte

Artikel 13

In KraftAmtlicher Text

Die strafrechtlichen Bestimmungen des Durchgangsstaates zum Schutz von Amtshandlungen und zum Schutz von Beamten gelten auch für strafbare Handlungen, die im Durchgangsstaate gegenüber dem im Durchgangsverkehr tätigen Personal des Ausgangsstaates begangen werden, wenn das Personal sich in Ausübung des Dienstes befindet oder die Tat in Beziehung auf diesen Dienst begangen wird.