§ 2 Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Diplom
Artikel 2
Die Inhaber von gültigen österreichischen und brasilianischen Offizial(Dienst)pässen werden von dem Erfordernis von Ein- und Durchreisesichtvermerken für Brasilien und Österreich für einen Zeitraum von sechs Monaten befreit werden.