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Entfall der Zuständigkeitsbestätigung au · Entfall der Zuständigkeitsbestätigung auf Ehefähigkeitszeugnissen sowie Entfall der Beglaubigung auf Personenstandsurkunden (Dänemark)

§ 1 Entfall der Zuständigkeitsbestätigung au

Artikel 1

In KraftAmtlicher Text

(1) Ehefähigkeitszeugnisse, die von einem österreichischen Standesamt für österreichische Staatsbürger ausgestellt und mit dem Siegel oder dem Stempel des Standesamtes versehen sind, bedürfen zu ihrer Gültigkeit für den dänischen Rechtsbereich keiner weiteren Beglaubigung.

(2) Ehefähigkeitszeugnisse, die vom Königlich Dänischen Justizministerium, vom Polizeidirektor in Kopenhagen oder von einem Polizeimeister für dänische Staatsangehörige ausgestellt und mit dem Siegel oder dem Stempel der ausstellenden Behörde versehen sind, bedürfen zu ihrer Gültigkeit für den österreichischen Rechtsbereich keiner weiteren Beglaubigung sowie keiner Bescheinigung über die Zuständigkeit der ausstellenden Behörde.