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Entfall der Zuständigkeitsbestätigung au · Entfall der Zuständigkeitsbestätigung auf Ehefähigkeitszeugnissen sowie Entfall der Beglaubigung auf Personenstandsurkunden (Dänemark)

§ 5 Entfall der Zuständigkeitsbestätigung au

Artikel 5

In KraftAmtlicher Text

Diese Vereinbarung wird auf die Dauer von fünf Jahren vom Tage ihres Inkrafttretens an geschlossen. Wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt wird, bleibt sie jeweils ein weiteres Jahr in Kraft.

ZU URKUND DESSEN haben die Bevollmächtigten beider Vertragsstaaten diese Vereinbarung unterzeichnet und mit Siegeln versehen.

GESCHEHEN ZU Wien, am neunten Dezember 1963 in vierfacher Ausfertigung, zwei in deutscher und zwei in dänischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.