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Vertrag über zoll- und paßrechtliche Fra · Vertrag über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der österreichisch-deutschen Grenze bei Grenzbauwerken ergeben (BRD)

§ 25 Vertrag über zoll- und paßrechtliche FraArtikel 25

In KraftAmtlicher Text

(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Bonn ausgetauscht werden.

(2) Dieser Vertrag tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.

ZU URKUND DESSEN haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet und mit Siegern versehen.

GESCHEHEN zu Wien, am 31. Mai 1967 in zwei Urschriften.