Grenzabfertigung Strecke St. Margrethen- · Grenzabfertigung Strecke St. Margrethen-Lochau (Schweiz)
§ 4 Grenzabfertigung Strecke St. Margrethen-
Artikel 4
Bei welchen Reisezügen die in Artikel 1 Absatz 1 geforderten Voraussetzungen vorliegen, stellen die Finanzlandesdirektion für Vorarlberg und die Zollkreisdirektion Chur im Einvernehmen mit den zuständigen österreichischen Sicherheitsbehörden und den schweizerischen Polizeibehörden sowie den betroffenen Eisenbahnverwaltungen fest.