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Grenzabfertigung Strecke St. Margrethen- · Grenzabfertigung Strecke St. Margrethen-Lochau (Schweiz)

§ 4 Grenzabfertigung Strecke St. Margrethen-

Artikel 4

In KraftAmtlicher Text

Bei welchen Reisezügen die in Artikel 1 Absatz 1 geforderten Voraussetzungen vorliegen, stellen die Finanzlandesdirektion für Vorarlberg und die Zollkreisdirektion Chur im Einvernehmen mit den zuständigen österreichischen Sicherheitsbehörden und den schweizerischen Polizeibehörden sowie den betroffenen Eisenbahnverwaltungen fest.