Abkommen über den Personenverkehr (Griec · Abkommen über den Personenverkehr (Griechenland)
§ 4 Abkommen über den Personenverkehr (Griec
Artikel 4
Dieses Abkommen befreit die österreichischen und griechischen Staatsbürger, die sich in Griechenland bzw. Österreich aufhalten, nicht von der Verpflichtung, die geltenden Gesetze und Vorschriften des Aufenthaltslandes einzuhalten.