§ 0 Verzicht auf die Beglaubigung und den Au
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen
StF: BGBl. Nr. 127/1982 (NR: GP XV RV 551 AB 744 S. 79. BR: S. 412. )
Die Republik Österreich
und
die Bundesrepublik Deutschland
- in dem Wunsch, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Personenstandswesens zu erleichtern -
haben folgendes vereinbart:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. Feber 1982 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 17 Absatz 2 am 1. Mai 1982 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt.