Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Verzicht auf die Beglaubigung und den Au · Verzicht auf die Beglaubigung und den Austausch von Personenstandsurkunden sowie die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (BRD)

§ 17 Verzicht auf die Beglaubigung und den Au

Artikel 17

In KraftAmtlicher Text

(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden sind so bald wie möglich in Bonn auszutauschen.

(2) Dieser Vertrag tritt am ersten Tag des dritten Monats nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.