§ 9 Verzicht auf die Beglaubigung und den Au
Artikel 9
Der in den Bestimmungen dieses Abschnittes vorgesehene Austausch von Personenstandsurkunden geschieht abgaben- und kostenfrei.
Artikel 9
Der in den Bestimmungen dieses Abschnittes vorgesehene Austausch von Personenstandsurkunden geschieht abgaben- und kostenfrei.