Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Übereinkommen über die Ausstellung mehrs · Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern

§ 9 Übereinkommen über die Ausstellung mehrs

Artikel 9

In KraftAmtlicher Text

Vorbehaltlich internationaler übereinkünfte über die kostenlose Ausstellung von Abschriften oder Auszügen aus Personenstandsbüchern dürfen für Auszüge, die nach diesem übereinkommen ausgestellt werden, keine höheren Gebühren erhoben werden, als für die nach dem innerstaatlichen Recht des betreffenden Staates ausgestellten Auszüge.