Grenztunnel zwischen Reutte und Füssen ( · Grenztunnel zwischen Reutte und Füssen (BRD)
§ 6 Grenztunnel zwischen Reutte und Füssen (
Verwaltungsvereinbarung
Die Einzelheiten der Planung, der Ausschreibung, der Vergabe, der Bauausführung und -überwachung, der Abnahme, der Instandhaltung und des Betriebs sowie der Abrechnung und Kostenerstattung werden in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt, die der Landeshauptmann von Tirol und das Bayerische Staatsministerium des Innern abschließen.