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Ein- und Ausreise der Besatzungsmitglied · Ein- und Ausreise der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen (Ukraine)

§ 0 Ein- und Ausreise der Besatzungsmitglied

In KraftAmtlicher Text

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. Nr. 291/1996 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die vereinfachte Regelung der Ein- und Ausreise sowie des vorübergehenden Aufenthaltes der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen österreichischer und sowjetischer Fluggesellschaften

StF: BGBl. Nr. 307/1990

BGBl. Nr. 291/1996

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Punkt 3 mit 1. Juli 1990 in Kraft.