GVG-B 2005 · Grundversorgungsgesetz – Bund 2005
§ 14 GVG-B 2005Verweisungen
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze oder auf unmittelbar anwendbare Vorschriften des Unionsrechts sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2026-06-12