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ZDBR-GO · Geschäftsordnung des Unabhängigen Beirates für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten

§ 15 ZDBR-GOTätigkeitsbericht

Artikel I Artikel römisch eins

In KraftAmtlicher Text

Der nach § 54 Abs. 2 ZDG zu erstellende Tätigkeitsbericht hat vor allem zu enthalten:

1. die bei der Vollziehung des Zivildienstgesetzes gemachten Erfahrungen;

2. die Darstellung von Rechtsfragen, die von verschiedenen Senaten des Unabhängigen Beirates für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten nicht einheitlich beantwortet wurden;

3. wichtige Entscheidungen über Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung;

4. Anregungen für allfällige Änderungen der vom Unabhängigen Beirat für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten anzuwendenden Bestimmungen des Zivildienstgesetzes oder der gegenständlichen Geschäftsordnung;

5. Angaben über Art und Umfang der in § 43 Abs. 2 ZDG erwähnten Aufgaben sowie über Art und Umfang ihrer Erledigung.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2014-01-01