Schengener Übereinkommen - Beitritt Öste · Schengener Übereinkommen - Beitritt Österreich
§ 2 Schengener Übereinkommen - Beitritt Öste
Artikel 2
In Artikel 1 des Übereinkommens werden die Worte „der Republik Österreich“ nach den Worten „des Königreichs der Niederlande“ angefügt.