Übernahme von Personen an der Grenze (It · Übernahme von Personen an der Grenze (Italien)
§ 13 Übernahme von Personen an der Grenze (It
Artikel 13
Die Bestimmungen dieses Abkommens lassen die Verpflichtungen der Vertragsstaaten aus der Anwendung anderer internationaler Abkommen hinsichtlich der Übernahme oder Rückübernahme von fremden Staatsangehörigen unberührt.