AT · Sicherheitsfilmverordnung
Sicherheitsfilmverordnung
Inhalt
- § 0
- ABSCHNITT I ABSCHNITT römisch eins Voraussetzungen der Anerkennung als Sicherheitsfilm
- § 1 Schwer entzündliche und schwer brennbare Filme
- Bestimmungen über das Prüfungsverfahren
- § 2 a) Prüfung der Entzündlichkeit
- § 3 b) Prüfung der Brenndauer
- Kennzeichnung der Laufbildsicherheitsfilme von mehr als 34 mm Breite
- § 4
- § 5 Kennzeichnung der Schmalfilme
- § 6 Kennzeichnung der Behälter