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Übereinkommen über die frühzeitige Benac · Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen

§ 13 Übereinkommen über die frühzeitige Benac

Vorläufige Anwendung

In KraftAmtlicher Text

Ein Staat kann bei der Unterzeichnung oder zu einem späteren Zeitpunkt, bevor dieses Übereinkommen für ihn in Kraft tritt, erklären, daß er das Übereinkommen vorläufig anwenden wird.