Begrenzung des Schwefelgehaltes von Heiz · Begrenzung des Schwefelgehaltes von Heizöl
§ 2 Begrenzung des Schwefelgehaltes von Heiz
In genehmigungspflichtigen und in bereits genehmigten Betriebsanlagen dürfen nur Heizöle verfeuert werden, deren Schwefelgehalt die im § 3 angegebenen Grenzwerte nicht überschreitet.