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Begrenzung des Schwefelgehaltes von Heiz · Begrenzung des Schwefelgehaltes von Heizöl

§ 2 Begrenzung des Schwefelgehaltes von Heiz

In KraftAmtlicher Text

In genehmigungspflichtigen und in bereits genehmigten Betriebsanlagen dürfen nur Heizöle verfeuert werden, deren Schwefelgehalt die im § 3 angegebenen Grenzwerte nicht überschreitet.