Bundesbahngesetz · Bundesbahngesetz
§ 14 BundesbahngesetzAufgabe
3. Hauptstück ÖBB-Produktion GmbH
Aufgabe der ÖBB-Produktion GmbH ist insbesondere die Erbringung von Traktions- und Serviceleistungen für und im Zusammenhang mit anderen Eisenbahnunternehmen; weiters können auch Verschubleistungen erbracht werden.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2009-08-19