Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

EWR-Abkommen – Protokoll 24 · EWR-Abkommen – Protokoll 24

§ 13 EWR-Abkommen – Protokoll 24Artikel 13

FRISTEN UND WEITERE VERFAHRENSFRAGEN

In KraftAmtlicher Text

Im Zusammenhang mit Fristen und anderen Verfahrensbestimmungen gelten die Vorschriften zur Durchführung des Artikels 57 auch für die Zusammenarbeit zwischen der EG-Kommission und der EFTA-Überwachungsbehörde sowie den EFTA-Staaten, sofern in diesem Protokoll nichts anderes festgelegt ist.