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EWR-Abkommen – Anpassungsprotokoll · EWR-Abkommen – Anpassungsprotokoll

§ 13 EWR-Abkommen – AnpassungsprotokollArtikel 13

„PROTOKOLL 6 ÜBER DAS ANLEGEN VON PFLICHTLAGERN DURCH LIECHTENSTEIN

In KraftAmtlicher Text

In Protokoll 15 über Übergangszeiten für die Freizügigkeit (Schweiz und Liechtenstein)

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werden im Titel die Worte „Schweiz und“ und in Artikel 11 die Worte „der Schweiz bzw.“ gestrichen;

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werden in Artikel 8 Absatz 1 die Worte „führen die Schweiz und“ durch das Wort „führt“ und in Artikel 8 Absatz 2 die Worte „Die Schweiz und Liechtenstein ergreifen“ durch die Worte „Liechtenstein ergreift“ ersetzt;

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werden die Artikel 2 bis 4 und der Artikel 9 Absatz 1 gestrichen.