Austro Control Gesellschaft mit beschrän · Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung
§ 15 Austro Control Gesellschaft mit beschränVerweisungen
Artikel I Artikel römisch eins
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 1994-01-01