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Abkommen über finanzielle und technische · Abkommen über finanzielle und technische Zusammenarbeit (Uganda)

§ 13 Abkommen über finanzielle und technische

Artikel 13

In KraftAmtlicher Text

Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden auf diplomatischem Wege beigelegt.

Diese Bestimmung ist auf Meinungsverschiedenheiten, die sich aus der Implementierung von finanziellen Abkommen ergeben, nicht anwendbar.