§ 7 Abkommen über finanzielle und technische
Artikel 7
Die im Rahmen dieses Abkommens in die Republik Uganda entsandten österreichischen Fachkräfte sind verpflichtet, außerhalb der ihnen übertragenen Funktionen ohne Erlaubnis der Vertragschließenden Parteien keine auf Gewinn gerichtete Tätigkeit auszuüben.