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EU-Beitrittsvertrag - Akte · EU-Beitrittsvertrag - Akte

§ 134 EU-Beitrittsvertrag - Akte

In KraftAmtlicher Text

Artikel 134

Die Gemeinschaft überweist dem Königreich Schweden am ersten Arbeitstag jeden Monats ein Zwölftel der nachstehenden Beträge als Ausgaben des Gesamthaushalts der Europäischen Gemeinschaften:

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488 Millionen ECU im Jahre 1995 - 432 Millionen ECU im Jahre 1996

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76 Millionen ECU im Jahre 1997

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31 Millionen ECU im Jahre 1998.