Standes- und Ausübungsregeln für Immobil · Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler
§ 2 Standes- und Ausübungsregeln für ImmobilStandesgemäßes Verhalten
2. ABSCHNITT Standes- und Ausübungsregeln
Die Immobilienmakler haben ihren Beruf gewissenhaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers auszuüben. Sie sind verpflichtet, jedes standeswidrige Verhalten zu unterlassen.