Vertrag über die Energiecharta · Vertrag über die Energiecharta
§ 39 Vertrag über die Energiecharta
Ratifikation, Annahme oder Genehmigung
Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung durch die Unterzeichner. Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden beim Verwahrer hinterlegt.