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VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948

§ 13 VBGEntlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas II Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas römisch zwei

ABSCHNITT I ABSCHNITT römisch eins Allgemeine Bestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Die in der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333, geregelten Ernennungserfordernisse für die Beamten in handwerklicher Verwendung gelten als Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Einreihung in die Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas II.

Hiebei entsprechen

der Verwendungsgruppe P 1 die Entlohnungsgruppe p 1,

der Verwendungsgruppe P 2 die Entlohnungsgruppe p 2,

der Verwendungsgruppe P 3 die Entlohnungsgruppe p 3,

der Verwendungsgruppe P 4 die Entlohnungsgruppe p 4,

der Verwendungsgruppe P 5 die Entlohnungsgruppe p 5.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2002-09-01