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ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 168 ASVGAufwendungen für das Wochengeld

7. UNTERABSCHNITT. Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft.

In KraftAmtlicher Text

zum Bezugszeitraum vgl. § 800

Die Aufwendungen für das Wochengeld (§ 162) und das Sonderwochengeld (§ 163) sind unbeschadet des aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds zu leistenden Ersatzes von den Trägern der Krankenversicherung zu 30 vH zu tragen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2022-09-01