§ 141 GehGBesondere Dienstzulage
UNTERABSCHNITT F Wachebeamte
Den Wachebeamten gebührt eine ruhegenußfähige besondere Dienstzulage. Sie beträgt in der Verwendungsgruppe W 2 160,5 € und in der Verwendungsgruppe W 1 189,1 €.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2026-07-01