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BSchEG · Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957

§ 2a BSchEG

1. Abschnitt

In KraftAmtlicher Text

Bei einer Arbeitskräfteüberlassung nach § 1 Abs. 5 hat der Überlasser die Mitteilung gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 bis 9 des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG), BGBl. Nr. 196/1988 , im Zuge der Meldung nach § 22 des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes, BGBl. Nr. 414/1972 , an die Urlaubs- und Abfertigungskasse zu übermitteln.