RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
§ 109 RStDGRechtsfolgen der Dienstentlassung
I. ABSCHNITT römisch eins. ABSCHNITT Bestrafung von Pflichtverletzungen
Mit der Disziplinarstrafe der Dienstentlassung sind die im § 100 Abs. 5 bestimmten Rechtsfolgen verbunden.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2003-12-31