RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
§ 131 RStDGRechtsmittel gegen den Einstellungsbeschluß
III. ABSCHNITT römisch drei. ABSCHNITT Disziplinarverfahren
Gegen den Einstellungsbeschluß des Oberlandesgerichtes kann der Disziplinaranwalt Beschwerde an den Obersten Gerichtshof erheben, sofern er nicht die Einstellung selbst beantragt oder ihr zugestimmt hat.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2003-12-31