RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
§ 163 RStDGBegründung und Zustellung von Entscheidungen
VII. ABSCHNITT römisch sieben. ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften über das Disziplinarverfahren
Entscheidungen, gegen die ein Rechtsmittel zulässig ist, sind zu begründen und zuzustellen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2003-12-31