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Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und d · Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in Österreich (Türkei)

§ 13 Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und d

Artikel 13

In KraftAmtlicher Text

Das Sozialministerium verfaßt zur Unterrichtung der türkischen Arbeitskräfte ein Merkblatt mit allen Angaben, welche für sie von Bedeutung sind, wie z. B. Angaben über die Lage auf dem Arbeitsmarkt, die allgemeinen Zulassungsvorschriften, die Arbeits- und Lebensbedingungen in Österreich, die Löhne, die Steuern, die Sozialversicherung und die wichtigsten Vorschriften des Arbeitsrechtes. Es stellt dieses Merkblatt der Vermittlungsanstalt in türkischer Sprache zur Verfügung und unterrichtet diese über allfällige Änderungen.